Bundesrecht

Bundesrecht ist das Antonym von Landesrecht. 

Als Bundesrecht wird das in Bundesstaaten bzw. Staatenbünden das auf Bundesebene gesetzte Recht verstanden. 

Rechtmäßig materielle Gesetze stellen als Teil der gesamten Rechtsordnung in Deutschland das Bundesrecht dar. Dazu gehören

  • das Grundgesetz,
  • die Parlamentsgesetze,
  • Rechtsverordnungen des Bundes und 
  • Ungeschriebenes Recht des Bundes. 

Bundesgesetzgebung und die Rechtsprechung der obersten Instanzen zählt man ebenso zum Bundesrecht. Dabei hat der Bund jedoch nur in einer ausdrücklichen Gesetzgebungskompetenz die Befugnis, Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Im Falle von Art. 73 GG liegt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Der Bund hat nach Art. 71 GG ebenso die Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die Länder nicht zur Gesetzgebung durch ein Bundesgesetz ermächtigt werden. 

Der Rechtsgrundsatz „ Bundesrecht bricht Landesrecht“ nach Art. 31 GG bedeutet, dass Landesrecht nichtig ist, sofern es Bundesrecht widerspricht. Daraus lässt sich ableiten, dass Bundesrecht bedeutsamer ist. 

Diese Seite soll Ihnen einen verständlichen Einblick in die unterschiedlichen Regelungen des Bundes geben und Rechtsprinzipien erklären.